Katja Kipping

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Thursday, November 16, 2006

Die Fakten


Mein Vorstellungstermin zum "auf 6 Monate befristeten
sozialversicherungspflichtigen Job in Bad Grund am 05.Feb.07
Von: Rüdiger Steinbeck
Datum: 24.01.2007 14:55:22
An: jana.fleischmann@landkreis-osterode.de
Betreff: Ihre Beiden Schreiben vom 22.Jan.07
Rüdiger Steinbeck
Wieda den 22.Jan.2007
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda



Job-Center
Gipsmühlenweg 2-4
37520 Osterode
Betr.: Änderung
1. die Änderung bzw. Einladung zum Vorstellungsgespräch
am 29.Jan.07 09:00 Uhr
Ihr Schreiben vom 22.Jan.07
2. Einladung zur beruflichen Eignungsdiagnostik
Ihr Schreiben vom 22.Jan.07
Sehr geehrte Frau Fleischmann,
in ihrem Schreiben vom 18.Jan. baten Sie mich,
einen Termin mit Herrn Grupe (BIS Bad Grund)
zu vereinbaren. Bestandteil der Verhandlungen in
Osterode vom 18.Jan.2007
Daran habe ich mich gehalten, und dieser Termin
wurde in telefonischer Absprache mit Herrn
Gruppe auf den 05.Fe.07 - 14.00 Uhr festgelegt.
Folglich habe ich mich darum bemüht, Jemanden aus
meiner Nachbarschaft ausfindig zu machen, der mich
dort hin begleitet, da ich selbst über keinerlei Mittel
verfüge.
Dieser Nachbar hat sich eigens dafür einen Tag Urlaub
geben lassen!
Nun wird von Ihrer Seite alles wieder umstrukturiert,
ohne die Einzelheiten „mit mir persönlich“ zu koordinieren.
Am 29.Jan. habe ich anderweitige Termine, die ich auf
keinen Fall umstrukturieren werde, nur weil man sich
bei Ihnen, ständig neue Schikanen einfallen lässt.
Für mich steht dieser Termin am 05. Feb. 07 um 14.00 Uhr
fest, und an diesen werde ich mich selbstverständlich
„wie vereinbart“ halten.
Bezüglich Termin Nr. 3, Beruflicher Eignungsdiagnostik.
Künftig werde ich grundsätzlich jeden diesbezüglichen
Termin verweigern, sofern ich mich „nach wie vor“ in
meinem kalten Badezimmer aufhalten muss!
Der Gerichtsbeschluss vom 22.Jan. liegt mir inzwischen
vor, und da dieser Ihnen bzw. dem Landkreis Osterode in
„Allen Punkten Recht gibt“, werde ich künftig auf keines
dieser erneuten schikanösen völlig überflüssigen, und
kostspieligen Schreiben mehr reagieren.
Walten Sie Ihres Amtes, und reduzieren Sie meinetwegen
meine Grundsicherung auf Null!!!
Es ist mir inzwischen völlig gleichgültig!
„Niemals“, so lange ich noch lebe, werde ich mich „je wieder“
mit diesen diktatorischen Maßnahmen einverstanden erklären!
Niemals!!!
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Steinbeck
Anlagen: Ihre beiden Schreiben vom 22.01.07
Heizkostenreduzierung



PS: Dieses Schreiben wird das „absolut letzte sein“,
was ich noch einmal außer per Mail, auch „postalisch“ b
eantworten werde.
Kopie an Herrn Gero Geißlreiter etc.
Ans Sozialgericht Hildesheim -und an die Presseorgane
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D I E F A K T E N
Zur Wehr gesetzt!
Rüdiger Steinbeck
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
Sozialgericht Hildesheim
13. Kammer
Postfach 10 11 53
31111 Hildesheim
Betr. Ihr Schreiben vom 26.10.2006
Klage vom 12.12.2005 – AZ: S13 AS 829/05
Wieda den 04.November 2006
Hoch verehrte Richterin Schwabe,
Ich frage mich in der Tat, ob ich mich bezüglich meiner Ausführungen wirklich so unverständlich artikuliere, wie das offensichtlich den Anschein hat?
Meine tatsächlichen Heizkosten wurden bzw. werden in „keiner Weise“ berücksichtigt!
7433 KW Verbrauch – WARM, und vor Einführung von Hartz IV!
Endabrechnung vom 18.05.2005
Heutiger Verbrauch - 3.417 KW Verbrauch – KALT
Rechnung vom 17.05.2006
All die „tatsächlichen“ Verbrauchsdaten liegen Ihnen seit langen mehrfach und lückenlos vor!
Da man mich jedoch ohne jegliche sachgemäße Prüfung „wie Hunderttausend weitere“ einfach pauschalisiert hat, war ich gezwungen Heizkörper im Wohnbereich abzustellen, um nicht erneut eine Jahres Endabrechnung zu bekommen, dessen Begleichung vom Landkreis Osterode mit der Begründung: „Stromkosten übernehmen wir nicht“, abgelehnt wird!
Aber ich heize nun einmal überwiegend mit Strom, da ich mir kein Holz kaufen kann!
Ich bin „bis heute“ leider „niemals“ in den Genuss dieser Grundsicherung von 345.00 Euro gekommen, da ich permanent damit beschäftigt bin, Stromlieferungs- Restbeträge von 642.84 Euro zurückzuzahlen, da es dem Landkreis Osterode offensichtlich völlig egal ist, das ich, und „Hunderttausend weitere im ganzen Land“, frieren und teilweise hungern müssen!
Diesem Landkreis Osterode war es ebenso gleichgültig, das ich von meiner Grundsicherung von anfangs 381.04 Euro einen monatlichen Stromabschlag von 120.00 Euro plus zuzüglich 79.00 Euro an Raten abführen musste!
Was ich natürlich nicht konnte mit meiner Grundsicherung,
und weitere Kosten in erheblichem Maße dadurch entstanden sind!
Klagekosten gegen den
Energielieferanten Harz Energie: Landesamt für Bezüge und Versorgung. Anfordernde Stelle: Amtsgericht Herzberg Zahlungsgrund 4 C 675/05
Kosten für gleich mehrere Einstweilige Verfügungen etc. Überziehungszinsen meiner Hausbank, verursacht durch die arrogante, ignorante Handlungsweise des Landkreises Osterode, Zahnarztrechnungen, Praxisgebühren, Medikamente, Mahngebühren und etliche weitere Kosten!
Und ich sitze „nach wie vor“ noch immer in einem kalten Wohnraum, und bin aus logischer Weise finanziellen Gründen natürlich nicht in der Lage, meinen Wohnraum dementsprechend umzugestalten.
All das, versuche ich seid nunmehr Jahren gegenüber dem Landkreis Osterode, und inzwischen auch Ihnen, deutlich zu machen, und ihre Reaktion ist für mich ein weiterer Schlag ins Gesicht, denn ausnahmslos All diese Fakten liegen Ihnen lückenlos und aufschlussreich vor!
Ich verheize alte Möbel in meinem Kachelofen Kamin, klaue mir teilweise nasses Holz aus den umliegenden Wäldern, damit ich es zeitweise überhaupt ein bisschen warm habe in meinem 150 Jahre alten Bau, für den ich einmal 120.000 DM bezahlt habe!
Heute ist dieser vollständig bezahlt, und keine 5000 Euro mehr wert, gammelt mit einem defektem Ziegeldach, einem maroden Kachelofen Einsatz, und etlichen weiteren Mängeln vor sich hin, da man meine diesbezüglichen Anliegen v. S. des Landkreises O. „auch in dieser Angelegenheit“ völlig ignoriert!
Meine diesbezüglichen Mitteilungen wurden bis heute „Nicht einmal“ beantwortete!!!
„Mahnungen“, über Hundesteuer etc. bekomme ich allerdings laufend, in regelmäßigen Abständen, und natürlich versehen mit üblichen Drohungen bei Nichtbegleichung!
Ich werde auch weiterhin keine Hundesteuern mehr abführen, und auch die Zahlung von Grundsteuern werde ich „ab sofort“ einstellen, bis man mir entweder einen Job besorgt, von dem ich existieren kann, oder „endlich einmal“ auf meine Situation reagiert!
Das, was der wohl zuständig leitende Beamte des Landkreises Osterode Herr Gero Geißelreiter an Reaktionen für angebracht und wichtig hält, hat er ja in seiner Stellungnahme ans S. H. vom 05.05.06 und 16.Okt.06 deutlich zum Ausdruck gebracht.
Auch diese Vorgänge liegen Ihnen lückenlos vor!
Nach dessen Dafürhalten habe ich offensichtlich eine Pflichtverletzung begangen, da ich „keinen Antrag“ auf Prozesskostenhilfe beantragt habe! Er vergas zu erwähnen, das er mir quasi im Auftrag dieses Staates, „jede Möglichkeit“ einen solchen Antrag zu stellen, aufgrund seiner angeordneten Sparmaßnahmen, genommen hat! Des Weiteren dürfte Ihnen ja bewusst sein, das die erste Instanz i. d. R. Alle Ansprüche ablehnt, und für die nächst höhere ein Anwalt zwingende Vorraussetzung ist.
In dieser Angelegenheit, werde ich jedoch „zum Nachteil aller Steuerzahler“ einen solchen Antrag stellen, um keine weitere Pflichtverletzung zu begehen.
Ich habe bis dato, wie „Hunderttausend weitere“, Massen an Bewerbungen geschrieben, und ebenso viele Absagen erhalten.
Ich will arbeiten, und für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen, aber es gibt „wie inzwischen ja jeder „Nichtblinde“ weiß“ keine Arbeitsplätze in dieser Region! Noch dazu bin ich gesundheitlich eingeschränkt, was das ganze noch erheblich schwieriger macht.
Es ist mir inzwischen völlig gleichgültig, ob man mich für meine Handlungsweise einsperrt. Im Gefängnis bekomme ich wenigstens regelmäßige warme Mahlzeiten, und muss nicht bei Minustemperaturen in meinem Bad hausen, denn das ist der einzige Raum in meinem Haus, den ich noch regelmäßig beheizen „kann“, bzw. muss, da mir ansonsten die Wasserrohre einfrieren, und ich folglich auch noch ohne Wasser bin!
Dieser Heizkörper läuft „nur bei extremer Kälte“ alle drei Tage einmal!
Das habe ich bereits vor dem Amtsrichter Schünemann AG Herzberg eidesstattlich versichert! Verfahren gegen Harz Energie. Liegt Ihnen ebenfalls vor!
Das ich, und „Hunderttausend weitere“, „außer mich selbst“, auch einen kranken Hund versorgen muss, scheint auch dem Sozialgericht, sowie jedem weiteren Befürworter und Sozialvandalen dieser menschenunwürdigen Politik ebenso völlig gleichgültig zu sein.
Aber für mich und „Hunderttausend weitere“ ist mein Hund „weit mehr“ als nur eine Sache!
Als Hauseigentümer fallen ferner etliche zusätzliche Kosten an, die innerhalb dieser Hartz IV Regelung in keiner Weise berücksichtigt werden, und all diese Dinge sind mit diesem lächerlichen Betrag von 345.00 Euro Grundsicherung unmöglich zu gewährleisten!
Inzwischen ist mir durchaus klar, das man auch in Ihrem Hohen Haus offensichtlich gar nichts begreift, oder begreifen will, und ich mir all die Mühe meine Situation zu verdeutlichen hätte sparen können. Ebenso, wie bisher angefallene Portokosten für Sozialgericht Hildesheim, Amtsgericht Herzberg, und hunderte kostspieliger Bewerbungsschreiben etc.
Ihren Hinweis bezüglich Fortführung meiner Klage empfinde ich übrigens als deutlichen Einschüchterungsversuch!
Ich möchte „nichts weiter“, als in Würde und Anstand „leben“ können! Ich möchte nicht im eigenen Heim frieren müssen, denn ich habe bereits einige Jahrzehnte gearbeitet, und mir diesen Anspruch verdient. Wenn ein Herr Esser und Konsorten eine Summe von „sage und schreibe“ 30 Millionen Euro Abfindung für geleistete Arbeit bekommen, dann steht mir wohl ein Betrag zu, der mich zumindest nicht frieren und hungern lässt.
Sollte dieser Anspruch sich in einem der reichsten Länder auf diesem Planeten jedoch nicht in absehbarer Zeit realisieren lassen, so werde ich „wie in meinem Schreiben vom 24.Okt.2006 bereits angekündigt“, auf jegliche Nahrungszunahme in flüssiger sowie fester Form verzichten, und somit folglich bald der erste „Offiziell“ zu beklagende Hartz IV Tote sein, den diese verfassungswidrige menschenunwürdige Politik zu beklagen hat.
In diesem Fall haben dann „Alle Verantwortlichen“ einen Vorsatz zu verantworten!
Vielleicht wird man ja dann endlich „wach“ in diesem Land.
Ich bin, und das im „Vollbesitz meiner geistigen Kräfte“ vollends bereit, für meine Rechte und Überzeugungen einzutreten!
Und wenn’s nicht anders geht, sogar mit meinem Leben!
Und damit „Niemand“ sich „wie üblich in diesem Land“ herauswinden, und behaupten kann, diese Entwicklung habe man nicht voraussehen können, werde ich „wie bisher“ sämtliche Medien über meine künftigen Schritte informieren.
Sofern Sie sich nicht in der Lage sehen, mein Anliegen in ihrem Hause zu beurteilen, bitte ich darum, alle schlüssigen sowie unschlüssigen Fakten an die nächst höhere Instanz, das Landgericht, weiterzuleiten.
All meine Ansprüche, bleiben selbstverständlich bestehen!
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Steinbeck

Aufschlussreiches themenbezogenes Statement:

„Die meisten und schlimmsten Übel, die der Mensch dem Menschen zugefügt hat,entsprangen dem felsenfesten Glauben an die Richtigkeit falscher Überzeugungen.“ George Orwell
Vielleicht denken sie Alle einmal darüber nach. „Nicht im Gerichtsgebäude“, sondern wenn sie bei sich zu Haus im warmen Wohnzimmer sitzen, vielleicht bei einem Glas Wein, und Gebäck, und den Heizkörper ein wenig höher drehen, weil ihnen kalt ist!
Die Gesetze, die sie so vehement vertreten, wurden von Menschen verfasst, die verfassungsmäßige Rechte mit Füßen treten. Niemand von Ihnen, wird je in eine vergleichbare Situation geraten.

Anlagen
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Reaktion der Handlanger
LANDKREIS OSTERODE AM HARZ
DER LANDRAT
Job-Center
Gipsmühlenweg 2-4 37520 Osterode am Harz
Telefon 05522 3142 0 (Zentrale)
Telefax 05522 3142
99
E-Mail
gabi.gooss@Iandkreis­osterode.de
Auskunft erteilt
Frau Gooß
Tel-Durchwahl
05522 3142 84
Zimmer
210

Landkreis Osterode am Harz - Postfach 1451. 37504 Osterode am Harz
Herrn
Rüdiger Steinbeck
Otto-Haberlandt-Str. 27

37447 Wieda

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
Mein Zeichen (bei Antwort bitte angeben) 111.7.1.7.21413-1591 und 1592/06

Datum 1 4. NOV. 2006

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II;
hier:
Berechnung der Leistungen
Ihre Widersprüche vom
27.09.06 und 10.10.06
Widerspruchsbescheid
Sehr geehrter Herr Steinbeck.
Ihre Widersprüche vorn 27.09.06 und vom 10.10.06 gegen die Bescheide der Samtgemeinde Walkenried vom 14.09.06 und vom 25.09.06 weise ich zurück.
Das Verfahren ist kostenfrei.
Sie erhalten seit dem 01.05.05 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von der Samtgemeinde Walkenried.
Alle bisherigen Bescheide waren falsch berechnet!
Mit Bescheiden vom 14.09.06 und 25.09.06 wurde Ihnen jeweils die Höhe einschließlich der Berechnung Ihrer Grundsicherungsleistungen für die Zeit vom 01.10.06 bis zum 31.12.06 mitgeteilt.
Gegen diese Bescheide haben Sie jeweils mit Schreiben vom 27.09.06 am 29.09.06 und mit Schreiben vom 10.10.06 am 17.10.06 Widerspruch erhoben. Sie begründen Ihre Widersprüche im Wesentlichen damit, dass Ihnen die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts mit den Ihnen bewilligten Leistungen nicht möglich sei. Insbesondere sähen Sie sich nicht in der Lage, Lebensmittel wie Obst und Gemüse zu kaufen, Ihr Auto zu unterhalten, Ihren Kachelofen reparieren zu lassen, Ihre Hundesteuer zu entrichten und die Behandlungskosten für das Hüftleiden Ihres Hundes zu tragen.
Im Übrigen würden keine Maßnahmen ergriffen, um Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Kommunen.
Da den Widersprüchen nicht abgeholfen werden konnte, war gem. § 85 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dieser Widerspruchsbescheid zu erlassen. Die Widersprüche sind zulässig, insbesondere form- und fristgerecht.
Ihnen könnte jedoch nur abgeholfen werden, soweit sie auch sachlich begründet wären. Die Widersprüche sind begründet, soweit die Ablehnung der Verwaltungsakte (Bescheide) rechts- oder zweckwidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt
oder beeinträchtigt ist (§ 54 Abs. 1 und 2 SGG analog).
Ein Verwaltungsakt verstößt gegen geltendes Recht und ist damit rechts- und zweckwidrig, wenn ein dem Widerspruchsführer zustehender Rechtsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt wird.
Die Bescheide der Samtgemeinde Walkenried vom 14.09.06 und vom 25.09.06 sind nicht rechts- oder zweckwidrig, so dass die Widersprüche erfolglos bleiben müssen.
Nach § 19 Satz 1 Nr. 1 SGB II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Sie beträgt laut Abs. 2 für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 €. Diesen Betrag hat die Samtgemeinde Walkenried in ihrer Bedarfsberechnung auch in Ansatz gebracht.
Leistungen für Unterkunft und Heizung werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Reine Unterkunftskosten wie z. B. Miete oder monatliche Abtragszahlungen entstehen Ihnen nicht, da Sie ein schuldenfreies Eigenheim bewohnen. Mithin sind in Ihrem Fall lediglich die Heiz- und Nebenkosten anzusetzen.
Der maximal anerkennungsfähige Betrag für Heizkosten beläuft sich für eine allein stehende Person, die ein geschütztes Eigenheim bewohnt, auf 77,00 € monatlich. Diesem Höchstbetrag liegt als Bemessungsgrundlage ein Heizkostenpreis von 1,10 € pro Quadratmeter angemessenen Wohnraums zugrunde.
Der Landkreis Osterode am Harz hat für seinen Bereich festgelegt, dass bei Hauseigentum eine maximale Größe von 130 qm für einen 4-Personen-Haushalt zuzüglich 20 qm für jede weitere Person bzw. abzüglich 20 qm pro Person, um die der Haushalt kleiner ist, anerkannt werden kann. Da Sie das Haus allein bewohnen, sind 60 qm in Abzug zu bringen, so dass eine anerkennungsfähige Wohnungsgröße von 70 qm verbleibt. Multipliziert man diese Zahl mit dem Quadratmeterpreis von 1,10 €, so ergibt sich ein anzuerkennender Heizkostenbedarf von 77,00 €. Diesen Betrag hat die Samtgemeinde Walkenried auch in Ihre Bedarfberechnung eingestellt.
Als Nebenkosten wurden entsprechend der von Ihnen erbrachten Nachweise 42,98 € monatlich anerkannt. Die genauen Berechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem Widerspruchsbescheid vom 02.05.05 sowie dem Ergänzungs-Widerspruchsbescheid vom 06.02.05.

Da der Höhe der angesetzten Kosten von Ihnen nicht widersprochen wurde, wird auf eine nochmalige detaillierte Darstellung daher an dieser Stelle verzichtet.
Von mir wurde ausnahmslos jedem Bescheid widersprochen!
Aber man lerne daraus…
Grundsätzlich jeden Bescheid ablehnen !!!

Der Bedarf beläuft sich somit auf 464,98 € monatlich.
Daneben wurden in dem Bescheid die Sozialversicherungsbeiträge (111,57 € Krankenversicherungsbeitrag, 15,08 € Pflegeversicherungsbeitrag und 103,60 € Rentenversicherungsbeitrag) ausgewiesen, die von der Samtgemeinde Walkenried direkt an den jeweils zuständigen Träger überwiesen werden und daher nicht zur Auszahlung gelangen.
Daher wurden - wie in den Monaten zuvor - der Betrag in Höhe von 464,98 € an Sie ausgezahlt und die Sozialversicherungsbeträge an die entsprechenden Träger abgeführt.
Erste Zahlung ab 01.01.2005 - 381.04 Euro!!!
Zweite Zahlung - 429.33 Euro!!!
Dritte Zahlung - 441.01 Euro!!!
Vierte Zahlung - 464.98 Euro!!!

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Bescheide, und zwar sowohl die angegriffenen Bescheide vom 14.09.06 und vom 25.09.06 als auch die vorangegangenen bestandskräftigen Bescheide vom 24.04.06 und vom 22.06.06, stets dieselbe Leistungshöhe festsetzen und sich daher inhaltlich nicht voneinander unterscheiden.
Korrekt, also warum gleich zwei davon???
Dem von Ihnen in Ihrer Widerspruchsbegründung vorgetragenen Argument, dass Sie nicht in der Lage seien, von der Regelsatzleitung Obst und Gemüse zu kaufen, ist entgegen zu halten, dass die Regelsätze so bemessen sind, dass eine Ernährung mit gesunder Mischkost davon bestritten werden kann. Lediglich bei nachgewiesenem Mehrbedarf aus medizinischen Gründen wird ein Mehrbedarfszuschlag in angemessener Höhe gezahlt.
Die Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs ist in der Regelsatzbemessung nicht enthalten, da sie zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich nicht erforderlich ist. Eine Förderung ist dann möglich, wenn die Haltung des Kraftfahrzeugs erforderlich ist, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.
?????? No Komment!
Da auch die Haltung eines Haustieres nicht dem notwendigen Lebensunterhalt zuzuordnen ist, sind auch die mit der Tierhaltung verbundenen Kosten bei der Bemessung der Regelsätze nicht berücksichtigt worden.
Die Haltung eines Haustieres wird im Allgemeinen als Luxus betrachtet, was auch dadurch deutlich wird, dass die steuerrechtlichen Vorschriften über die Erhebung der Hundesteuer keinen Befreiungstatbestand wegen Bedürftigkeit vorsehen, da es sich um eine reine Aufwandssteuer handelt.
Die von Ihnen angesprochene Grundsteuer ist bereits bei der Berechnung der monatlichen Nebenkosten berücksichtigt und damit in die Bedarfsberechnung eingestellt worden.
Kosten für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Haus oder Hausrat können bei entsprechendem Nachweis unter den Voraussetzungen des § 23 SGB II übernommen werden.
Ein solcher Antrag ist von Ihnen bislang nicht gestellt worden.
Was die Eingliederung in den Arbeitsmarkt betrifft, so sind Sie von der für Sie zuständigen Fallmanagerin bereits zu einem Beratungsgespräch am 06.11.06 eingeladen worden. Die Fallmanagerin wird Ihnen — unabhängig von weiteren Integrationsmöglichkeiten — eine MAE anbieten. Dadurch wird Ihnen — neben der Gewöhnung an Arbeit als erstem Schritt zur Wiedereingliederung — die Gelegenheit geboten, Ihre finanzielle Situation zu verbessern.
?????? No Komment!
Die Bescheide der Samtgemeinde Walkenried vom 14.09.06 und vom 25.09.06 sind nicht zu beanstanden, so dass die Widersprüche erfolglos bleiben müssen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bescheide der Samtgemeinde Walkenried 14.09.06 und vom 25.09.06 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Sozialgericht Hildesheim, Kreuzstr. 8, 31 134 Hildesheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
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Nochmalige Klarstellung meinerseits
Rüdiger Steinbeck
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda

Landkreis Osterode am Harz
Postfach 1451
37504 Osterode a. H.
Wieda, den 15.Nov.06
Betr: Widerspruchsbescheid vom 14 Nov. 2006
LLL .7.1.7.2/413 – 1591 und 1592/06
- E I N S P R U C H -
- gegen die Widerspruchsbescheide vom 14 Nov. 2006 -
Diesen Widersprüchen konnte nicht abgeholfen werden, da man im Landkreis Osterode, „wie im gesamten Land“ einfach kurzerhand pauschalisiert, und sich einen Dreck um die „tatsächlichen Zustände“ schert!
Alle diesbezüglichen formellen Anfragen wurden von mir immer aufschlussreich dokumentiert und eingereicht, nur „kein einziger“ wurde je davon beantwortet, noch gab es Hinweise, einen eventuell erforderlichen Antrag einzureichen, bezüglich meines def. Ziegeldaches, oder etwa Kachelofeneinsatzes!
Selbst ein Kostenvoranschlag der Fa. Kargo (Kachelofeneinsatz) lag Ihnen vor!
Die einzigen Schreiben die ich „je von Ihnen“, und noch dazu „im Auftrag des Job-Centers Osterode bekam, war das Schreiben vom 07.Jan.05, in dem man mir mitteilt, das nun das Job-Center Kommas in Osterode für mich zuständig sei, und das zweite war die Einladung zum Erstgespräch, vom 12.10.06, was vermutlich auch nur an mich versandt wurde, da ich permanenten Druck bezüglich ihrer unverhältnismäßigen Untätigkeit ausübe!
Gleichaltrige Personen in meinem Wohnort bekamen bis heute „keine“ solche Einladung zu einem Erstgespräch!
Es gab ferner nicht ein Schreiben ihrerseits, indem man mich etwa über eventuelle diesbezügliche Vorgehensweisen oder Ansprechpartner etc. in Kenntnis gesetzt hätte!
Mit Ausnahme stets abgelehnter Widerspruchsbescheide!
Die pauschalisierten Bedarfskosten, die für etliche Millionen von Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger ihrer Aussage nach alle gleich sind, sind auf etliche Hunderttausende Bedürftige, sowie auch auf meine Person, nicht grundsätzlich anwendbar!
Wie ich schon etliche Male deutlich zum Ausdruck gebracht habe, bewohne ich ein ca. 150 Jahre altes EFH, das weder isoliert ist, noch über eine „wie sie Alle es gewohnt sind“, mit einer komfortablen Heizungsanlage ausgestattet ist.
Wohnzimmer, Küche, und inzwischen auch Schlafzimmer, bestehen aus einem großen Raum, indem früher einmal eine Drogerie untergebracht war.
In diesem großen Raum befindet sich „Eine funktionsfähige“ Nachtspeicherheizung mit 8 KW Leistung, die ich nicht mehr nutzen darf, da sie hohe Kosten verursacht, dessen Begleichung von Ihnen abgelehnt wird. (Jahresendabrechnung 05 – Verbrauch: 7433 KW)
Des Weiteren ein von mir selbst erbauter Kachelofen, der „Allein“ nicht in der Lage ist, diesen großen Raum „mit meinem Heizkosten Budget“, zu beheizen!
Hätte man sich „nur einmal“ in diesen vergangenen Jahren mit meinen Wohnverhältnissen auseinandergesetzt, vielleicht einmal vor Ort, so wüsste man das!!!
Kommt einer von Ihnen mit diesem „mir zustehenden Heizkostenbetrag“ von 77.00 Euro für sein Eigenheim aus? Ich glaube nicht.
Ich würde sehr gern meine räumlichen Möglichkeiten umgestalten, aber dafür fehlen mir leider, sowie für unzählige weitere Details, „die mich ja vielleicht schon wieder in Lohn und Brot gebracht hätten“, jegliche Mittel.
Die Leistungshöhe meiner Bescheide, wurde von mir permanent widersprochen, weshalb sie gleich mehrere Male „immer zu meinen Gunsten“, und „immer nur“ aufgrund meiner beständigen Widersprüche geändert und angepasst werden mussten!
Und „noch immer“ verbringe ich die kalten Tage in meinem Badezimmer, da dort der zweite funktionierende 4 KW Nachtspeicherofen steht, und der Raum nur etwa 4-5 Quadratmeter groß ist.
„Und ich sage es noch einmal“, bis heute, bin ich leider noch nicht in den Genuss dieser Grundsicherung von 345.00 Euro gekommen, da ich bisher damit beschäftigt war, u. a. die Strom Endabrechnung von über 640.00 Euro abzuzahlen, außer den sonstig anfallenden Kosten eines Eigenheimbesitzers, der wohl weit mehr an Verpflichtungen hat, als Jemand der eine Wohnung bewirtschaften muss. Da ich ja heute ein gläserner Mensch bin, und nahezu jede Behörde Einblick in meine Konten haben darf, hätte man auch das bereits deutlich erkennen können!
Bezüglich KFZ heißt es da, das ein Fahrzeug in der Regelsatzmessung nicht enthalten ist.
Aber gleichzeitig verlangt man von mir, mobil und flexibel zu sein???
Fordern und Fördern!
Außerdem nutze ich mein Fahrzeug ausschließlich, um Lebensmittel einkaufen zu können, da es in meinem Wohnort „keinen einzigen Laden“ gibt, in dem das möglich wäre! Einen für mich geeigneten Arbeitsplatz erst Recht nicht.
Gleiches gilt offensichtlich für meinen Luxushund???
Diesen als Luxus zu bezeichnen, passt lückenlos in diese hirnrissige Hartz Politik!
Was soll ich Ihrer Meinung nach mit ihm machen, ihn einschläfern?
Erschießen lassen? Bitte um „geeignete“ Vorschläge!!!
Ich habe dieses Tier seit nunmehr 8 Jahren, und bisher regelmäßig Hundesteuern für ihn abgeführt. Um ihn jetzt verhungern, oder verrecken zu lassen?
Um ihn in eines der „maßlos überfüllten“ Tierasylheime abzugeben?
Was seid ihr eigentlich für Menschen, die ihr über derartige Dinge unbedacht und rücksichtslos mitentscheidet???
Bezüglich Integrationsmöglichkeit, und MAE etc… zum einen ist mir eine solche MAE „nicht“ angeboten worden, sondern wurde lediglich in Aussicht gestellt. Und zum anderen würde ich diese grundsätzlich ablehnen, da meine wohnliche Situation „nach wie vor“ unverändert desaströs ist, und ich keinesfalls einsehen werde, nach so einem Ein Euro Tag, in eine kalte, ungemütliche Wohnung zurückzukehren, da Niemand existiert, der das bisschen zusammengeklaute Holz in meinen def. Kachelofen nachlegt!
Alles das, habe ich auch meiner Fallmanagerin Frau Fl. mitgeteilt, als ich diesen Eingliederungsvertrag bez. Diesen mit Leistungskürzung erpressten Antrag Zwangsarbeiten zu verrichten, Ausgangssperren einzuhalten, mich abstrusen erzieherisch therapeutischen Maßnahmen auszusetzen etc, unterzeichnete!
Diesbezüglich halte ich mich an meine unmissverständliche Aussage vom 04. Nov. 2006.
Ich werde „im Gegenteil“, unverzüglich einen Strafantrag auf vorsätzliche Körperverletzung formulieren, sofern ich aufgrund meiner „u. a. durch ihre Versäumnisse“, verursachten wohnlichen Situation erkranken sollte!
Der Landkreis Osterode, hat ganz laut „Hier“ geschrieen, als es im Rahmen der Agenda 2010 um die Verantwortung, die Betreuung, und um die Verwaltung von Arbeitslosen ging, weil er sich davon eine Entlastung der leeren Kassen versprach. Denn sie verrichten die Arbeiten, die unter normalen Verhältnissen, an die Unternehmer im Kreis ausgeschrieben werden!
Die Anschaffung etlicher Verkehrsüberwachungssysteme, die im Landkreis an vielen Stellen in Abständen von 300 Metern aufgebaut sind, haben offensichtlich nicht ausgereicht, so dass man nun aufgrund dieser miserablen verfehlten Haushaltspolitik, an die Ressourcen der schwächsten Glieder einer Kette zurückgreifen muss. Wie immer in diesem Land!
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Steinbeck

Kopie an Sozialgericht Hildesheim
No Komment 


Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat."