sozialversicherungspflichtigen Job in Bad Grund am 05.Feb.07
Von: Rüdiger Steinbeck
Datum: 24.01.2007 14:55:22
An: jana.fleischmann@landkreis-osterode.de
Betreff: Ihre Beiden Schreiben vom 22.Jan.07
Datum: 24.01.2007 14:55:22
An: jana.fleischmann@landkreis-osterode.de
Betreff: Ihre Beiden Schreiben vom 22.Jan.07
Rüdiger Steinbeck
Wieda den 22.Jan.2007
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
Wieda den 22.Jan.2007
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
Job-Center
Gipsmühlenweg 2-4
37520 Osterode
Gipsmühlenweg 2-4
37520 Osterode
Betr.: Änderung
1. die Änderung bzw. Einladung zum Vorstellungsgespräch
am 29.Jan.07 09:00 Uhr
am 29.Jan.07 09:00 Uhr
Ihr Schreiben vom 22.Jan.07
2. Einladung zur beruflichen Eignungsdiagnostik
2. Einladung zur beruflichen Eignungsdiagnostik
Ihr Schreiben vom 22.Jan.07
Sehr geehrte Frau Fleischmann,
in ihrem Schreiben vom 18.Jan. baten Sie mich,
einen Termin mit Herrn Grupe (BIS Bad Grund)
zu vereinbaren. Bestandteil der Verhandlungen in
Osterode vom 18.Jan.2007
einen Termin mit Herrn Grupe (BIS Bad Grund)
zu vereinbaren. Bestandteil der Verhandlungen in
Osterode vom 18.Jan.2007
Daran habe ich mich gehalten, und dieser Termin
wurde in telefonischer Absprache mit Herrn
Gruppe auf den 05.Fe.07 - 14.00 Uhr festgelegt.
wurde in telefonischer Absprache mit Herrn
Gruppe auf den 05.Fe.07 - 14.00 Uhr festgelegt.
Folglich habe ich mich darum bemüht, Jemanden aus
meiner Nachbarschaft ausfindig zu machen, der mich
dort hin begleitet, da ich selbst über keinerlei Mittel
verfüge.
meiner Nachbarschaft ausfindig zu machen, der mich
dort hin begleitet, da ich selbst über keinerlei Mittel
verfüge.
Dieser Nachbar hat sich eigens dafür einen Tag Urlaub
geben lassen!
geben lassen!
Nun wird von Ihrer Seite alles wieder umstrukturiert,
ohne die Einzelheiten „mit mir persönlich“ zu koordinieren.
ohne die Einzelheiten „mit mir persönlich“ zu koordinieren.
Am 29.Jan. habe ich anderweitige Termine, die ich auf
keinen Fall umstrukturieren werde, nur weil man sich
bei Ihnen, ständig neue Schikanen einfallen lässt.
keinen Fall umstrukturieren werde, nur weil man sich
bei Ihnen, ständig neue Schikanen einfallen lässt.
Für mich steht dieser Termin am 05. Feb. 07 um 14.00 Uhr
fest, und an diesen werde ich mich selbstverständlich
„wie vereinbart“ halten.
fest, und an diesen werde ich mich selbstverständlich
„wie vereinbart“ halten.
Bezüglich Termin Nr. 3, Beruflicher Eignungsdiagnostik.
Künftig werde ich grundsätzlich jeden diesbezüglichen
Termin verweigern, sofern ich mich „nach wie vor“ in
meinem kalten Badezimmer aufhalten muss!
Termin verweigern, sofern ich mich „nach wie vor“ in
meinem kalten Badezimmer aufhalten muss!
Der Gerichtsbeschluss vom 22.Jan. liegt mir inzwischen
vor, und da dieser Ihnen bzw. dem Landkreis Osterode in
„Allen Punkten Recht gibt“, werde ich künftig auf keines
dieser erneuten schikanösen völlig überflüssigen, und
kostspieligen Schreiben mehr reagieren.
vor, und da dieser Ihnen bzw. dem Landkreis Osterode in
„Allen Punkten Recht gibt“, werde ich künftig auf keines
dieser erneuten schikanösen völlig überflüssigen, und
kostspieligen Schreiben mehr reagieren.
Walten Sie Ihres Amtes, und reduzieren Sie meinetwegen
meine Grundsicherung auf Null!!!
meine Grundsicherung auf Null!!!
Es ist mir inzwischen völlig gleichgültig!
„Niemals“, so lange ich noch lebe, werde ich mich „je wieder“
mit diesen diktatorischen Maßnahmen einverstanden erklären!
mit diesen diktatorischen Maßnahmen einverstanden erklären!
Niemals!!!
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Steinbeck
Rüdiger Steinbeck
Anlagen: Ihre beiden Schreiben vom 22.01.07
Heizkostenreduzierung
Heizkostenreduzierung
PS: Dieses Schreiben wird das „absolut letzte sein“,
was ich noch einmal außer per Mail, auch „postalisch“ b
eantworten werde.
was ich noch einmal außer per Mail, auch „postalisch“ b
eantworten werde.
Kopie an Herrn Gero Geißlreiter etc.
Ans Sozialgericht Hildesheim -und an die Presseorgane
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D I E F A K T E N
Zur Wehr gesetzt!
Rüdiger Steinbeck
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
13. Kammer
Postfach 10 11 53
31111 Hildesheim
Klage vom 12.12.2005 – AZ: S13 AS 829/05
Wieda den 04.November 2006
Ich frage mich in der Tat, ob ich mich bezüglich meiner Ausführungen wirklich so unverständlich artikuliere, wie das offensichtlich den Anschein hat?
Endabrechnung vom 18.05.2005
Rechnung vom 17.05.2006
Aber ich heize nun einmal überwiegend mit Strom, da ich mir kein Holz kaufen kann!
Diesem Landkreis Osterode war es ebenso gleichgültig, das ich von meiner Grundsicherung von anfangs 381.04 Euro einen monatlichen Stromabschlag von 120.00 Euro plus zuzüglich 79.00 Euro an Raten abführen musste!
und weitere Kosten in erheblichem Maße dadurch entstanden sind!
Klagekosten gegen den Energielieferanten Harz Energie: Landesamt für Bezüge und Versorgung. Anfordernde Stelle: Amtsgericht Herzberg Zahlungsgrund 4 C 675/05
Klagekosten gegen den Energielieferanten Harz Energie: Landesamt für Bezüge und Versorgung. Anfordernde Stelle: Amtsgericht Herzberg Zahlungsgrund 4 C 675/05
Kosten für gleich mehrere Einstweilige Verfügungen etc. Überziehungszinsen meiner Hausbank, verursacht durch die arrogante, ignorante Handlungsweise des Landkreises Osterode, Zahnarztrechnungen, Praxisgebühren, Medikamente, Mahngebühren und etliche weitere Kosten!
Heute ist dieser vollständig bezahlt, und keine 5000 Euro mehr wert, gammelt mit einem defektem Ziegeldach, einem maroden Kachelofen Einsatz, und etlichen weiteren Mängeln vor sich hin, da man meine diesbezüglichen Anliegen v. S. des Landkreises O. „auch in dieser Angelegenheit“ völlig ignoriert!
In dieser Angelegenheit, werde ich jedoch „zum Nachteil aller Steuerzahler“ einen solchen Antrag stellen, um keine weitere Pflichtverletzung zu begehen.
Ich will arbeiten, und für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen, aber es gibt „wie inzwischen ja jeder „Nichtblinde“ weiß“ keine Arbeitsplätze in dieser Region! Noch dazu bin ich gesundheitlich eingeschränkt, was das ganze noch erheblich schwieriger macht.
Dieser Heizkörper läuft „nur bei extremer Kälte“ alle drei Tage einmal!
Das habe ich bereits vor dem Amtsrichter Schünemann AG Herzberg eidesstattlich versichert! Verfahren gegen Harz Energie. Liegt Ihnen ebenfalls vor!
Aber für mich und „Hunderttausend weitere“ ist mein Hund „weit mehr“ als nur eine Sache!
Und wenn’s nicht anders geht, sogar mit meinem Leben!
Sofern Sie sich nicht in der Lage sehen, mein Anliegen in ihrem Hause zu beurteilen, bitte ich darum, alle schlüssigen sowie unschlüssigen Fakten an die nächst höhere Instanz, das Landgericht, weiterzuleiten.
All meine Ansprüche, bleiben selbstverständlich bestehen!
Aufschlussreiches themenbezogenes Statement:
Die Gesetze, die sie so vehement vertreten, wurden von Menschen verfasst, die verfassungsmäßige Rechte mit Füßen treten. Niemand von Ihnen, wird je in eine vergleichbare Situation geraten.
Reaktion der Handlanger
LANDKREIS OSTERODE AM HARZ
DER LANDRAT
Job-Center
Gipsmühlenweg 2-4 37520 Osterode am Harz
Gipsmühlenweg 2-4 37520 Osterode am Harz
Telefon 05522 3142 0 (Zentrale)
Telefax 05522 3142 99
E-Mail gabi.gooss@Iandkreisosterode.de
Auskunft erteilt Frau Gooß
Tel-Durchwahl 05522 3142 84
Zimmer 210
Telefax 05522 3142 99
E-Mail gabi.gooss@Iandkreisosterode.de
Auskunft erteilt Frau Gooß
Tel-Durchwahl 05522 3142 84
Zimmer 210
Landkreis Osterode am Harz - Postfach 1451. 37504 Osterode am Harz
Herrn
Rüdiger Steinbeck
Otto-Haberlandt-Str. 27
37447 Wieda
Otto-Haberlandt-Str. 27
37447 Wieda
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
Mein Zeichen (bei Antwort bitte angeben) 111.7.1.7.21413-1591 und 1592/06
Datum 1 4. NOV. 2006
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II;
hier: Berechnung der Leistungen
Ihre Widersprüche vom 27.09.06 und 10.10.06
Sehr geehrter Herr Steinbeck.
Sie erhalten seit dem 01.05.05 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II von der Samtgemeinde Walkenried.
Gegen diese Bescheide haben Sie jeweils mit Schreiben vom 27.09.06 am 29.09.06 und mit Schreiben vom 10.10.06 am 17.10.06 Widerspruch erhoben. Sie begründen Ihre Widersprüche im Wesentlichen damit, dass Ihnen die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts mit den Ihnen bewilligten Leistungen nicht möglich sei. Insbesondere sähen Sie sich nicht in der Lage, Lebensmittel wie Obst und Gemüse zu kaufen, Ihr Auto zu unterhalten, Ihren Kachelofen reparieren zu lassen, Ihre Hundesteuer zu entrichten und die Behandlungskosten für das Hüftleiden Ihres Hundes zu tragen.
Im Übrigen würden keine Maßnahmen ergriffen, um Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Kommunen.
Ihnen könnte jedoch nur abgeholfen werden, soweit sie auch sachlich begründet wären. Die Widersprüche sind begründet, soweit die Ablehnung der Verwaltungsakte (Bescheide) rechts- oder zweckwidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt
oder beeinträchtigt ist (§ 54 Abs. 1 und 2 SGG analog).
Ein Verwaltungsakt verstößt gegen geltendes Recht und ist damit rechts- und zweckwidrig, wenn ein dem Widerspruchsführer zustehender Rechtsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt wird.
Die Bescheide der Samtgemeinde Walkenried vom 14.09.06 und vom 25.09.06 sind nicht rechts- oder zweckwidrig, so dass die Widersprüche erfolglos bleiben müssen.
Der Landkreis Osterode am Harz hat für seinen Bereich festgelegt, dass bei Hauseigentum eine maximale Größe von 130 qm für einen 4-Personen-Haushalt zuzüglich 20 qm für jede weitere Person bzw. abzüglich 20 qm pro Person, um die der Haushalt kleiner ist, anerkannt werden kann. Da Sie das Haus allein bewohnen, sind 60 qm in Abzug zu bringen, so dass eine anerkennungsfähige Wohnungsgröße von 70 qm verbleibt. Multipliziert man diese Zahl mit dem Quadratmeterpreis von 1,10 €, so ergibt sich ein anzuerkennender Heizkostenbedarf von 77,00 €. Diesen Betrag hat die Samtgemeinde Walkenried auch in Ihre Bedarfberechnung eingestellt.
Grundsätzlich jeden Bescheid ablehnen !!!
Daher wurden - wie in den Monaten zuvor - der Betrag in Höhe von 464,98 € an Sie ausgezahlt und die Sozialversicherungsbeträge an die entsprechenden Träger abgeführt.
Erste Zahlung ab 01.01.2005 - 381.04 Euro!!!
Zweite Zahlung - 429.33 Euro!!!
Dritte Zahlung - 441.01 Euro!!!
Vierte Zahlung - 464.98 Euro!!!
An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Bescheide, und zwar sowohl die angegriffenen Bescheide vom 14.09.06 und vom 25.09.06 als auch die vorangegangenen bestandskräftigen Bescheide vom 24.04.06 und vom 22.06.06, stets dieselbe Leistungshöhe festsetzen und sich daher inhaltlich nicht voneinander unterscheiden.
Ein solcher Antrag ist von Ihnen bislang nicht gestellt worden.
Gegen die Bescheide der Samtgemeinde Walkenried 14.09.06 und vom 25.09.06 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Widerspruchsbescheides Klage beim Sozialgericht Hildesheim, Kreuzstr. 8, 31 134 Hildesheim, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Nochmalige Klarstellung meinerseits
Rüdiger Steinbeck
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
Otto Haberlandtstr. 27
37447 Wieda
Postfach 1451
37504 Osterode a. H.
Wieda, den 15.Nov.06
Betr: Widerspruchsbescheid vom 14 Nov. 2006
LLL .7.1.7.2/413 – 1591 und 1592/06
- E I N S P R U C H -
- gegen die Widerspruchsbescheide vom 14 Nov. 2006 -
Selbst ein Kostenvoranschlag der Fa. Kargo (Kachelofeneinsatz) lag Ihnen vor!
Gleichaltrige Personen in meinem Wohnort bekamen bis heute „keine“ solche Einladung zu einem Erstgespräch!
Es gab ferner nicht ein Schreiben ihrerseits, indem man mich etwa über eventuelle diesbezügliche Vorgehensweisen oder Ansprechpartner etc. in Kenntnis gesetzt hätte!
Mit Ausnahme stets abgelehnter Widerspruchsbescheide!
Es gab ferner nicht ein Schreiben ihrerseits, indem man mich etwa über eventuelle diesbezügliche Vorgehensweisen oder Ansprechpartner etc. in Kenntnis gesetzt hätte!
Mit Ausnahme stets abgelehnter Widerspruchsbescheide!
Wohnzimmer, Küche, und inzwischen auch Schlafzimmer, bestehen aus einem großen Raum, indem früher einmal eine Drogerie untergebracht war.
In diesem großen Raum befindet sich „Eine funktionsfähige“ Nachtspeicherheizung mit 8 KW Leistung, die ich nicht mehr nutzen darf, da sie hohe Kosten verursacht, dessen Begleichung von Ihnen abgelehnt wird. (Jahresendabrechnung 05 – Verbrauch: 7433 KW)
Des Weiteren ein von mir selbst erbauter Kachelofen, der „Allein“ nicht in der Lage ist, diesen großen Raum „mit meinem Heizkosten Budget“, zu beheizen!
Kommt einer von Ihnen mit diesem „mir zustehenden Heizkostenbetrag“ von 77.00 Euro für sein Eigenheim aus? Ich glaube nicht.
Und „noch immer“ verbringe ich die kalten Tage in meinem Badezimmer, da dort der zweite funktionierende 4 KW Nachtspeicherofen steht, und der Raum nur etwa 4-5 Quadratmeter groß ist.
Aber gleichzeitig verlangt man von mir, mobil und flexibel zu sein???
Fordern und Fördern!
Außerdem nutze ich mein Fahrzeug ausschließlich, um Lebensmittel einkaufen zu können, da es in meinem Wohnort „keinen einzigen Laden“ gibt, in dem das möglich wäre! Einen für mich geeigneten Arbeitsplatz erst Recht nicht.
Diesen als Luxus zu bezeichnen, passt lückenlos in diese hirnrissige Hartz Politik!
Was soll ich Ihrer Meinung nach mit ihm machen, ihn einschläfern?
Erschießen lassen? Bitte um „geeignete“ Vorschläge!!!
Ich habe dieses Tier seit nunmehr 8 Jahren, und bisher regelmäßig Hundesteuern für ihn abgeführt. Um ihn jetzt verhungern, oder verrecken zu lassen?
Um ihn in eines der „maßlos überfüllten“ Tierasylheime abzugeben?
Was seid ihr eigentlich für Menschen, die ihr über derartige Dinge unbedacht und rücksichtslos mitentscheidet???
Diesbezüglich halte ich mich an meine unmissverständliche Aussage vom 04. Nov. 2006.
Die Anschaffung etlicher Verkehrsüberwachungssysteme, die im Landkreis an vielen Stellen in Abständen von 300 Metern aufgebaut sind, haben offensichtlich nicht ausgereicht, so dass man nun aufgrund dieser miserablen verfehlten Haushaltspolitik, an die Ressourcen der schwächsten Glieder einer Kette zurückgreifen muss. Wie immer in diesem Land!



